Individuelle
Prävention
Europäischer Kodex zur Krebsbekämpfung
Individuelle Prävention
Die Kommission der Europäischen Union hat bereits 1987 eine europaweite Kampagne für einen gemeinsamen Kampf gegen den Krebs ins Leben gerufen. Dazu hat die Kommission auch einen Kodex mit Regeln zur Krebsvorbeugung und Krebsfrüherkennung verabschiedet. Experten sind überzeugt, dass sich durch die Einhaltung dieser Regeln die Zahl der krebsbedingten Todesfälle deutlich senken lässt:
Rauchen Sie nicht
Leben und arbeiten Sie in einer rauchfreien Umgebung
Halten Sie ein gesundes Körpergewicht
Bewegen Sie sich täglich
Ernähren Sie sich ausgewogen
und gesund
Begrenzen Sie Ihren
Alkoholkonsum
Schützen Sie sich und ihre Kinder vor übermäßiger Sonneneinstrahlung.
Schützen Sie sich am Arbeitsplatz vor krebserregenden Stoffen
Halten Sie die Belastung durch Radon zu Hause gering
Für Frauen...
Wenden Sie eine Hormonersatztherapie gegen Beschwerden in den Wechseljahren nur maßvoll an.
Lassen Sie Ihre Kinder gegen Hepatitis-B und HPV impfen.
Gehen Sie regelmäßig zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung
Gehen Sie regelmäßig zur Krebsfrüh-erkennungs-untersuchung
Gehen Sie regelmäßig zur Krebs-früherkennungsuntersuchung
Gesetzliche Früherkennung
Je früher Krebs erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen.
Krebsfrüherkennungsprogramme gehören deshalb zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Für die Teilnahme am gesetzlichen Früherkennungsprogramm fallen für Versicherte keine Kosten an. Die Früherkennungsuntersuchungen werden durch die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt.
Bei Frauen
20 Jahre jährliche Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs:
- Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
- Inspektion des Muttermundes
- Gynäkologische Tastuntersuchung
- 20 bis 34 Jahre Pap-Abstrich (Gewebeabstrich und Untersuchung auf Zellveränderungen)
- ab 35 Jahren alle drei Jahre Kombinationsuntersuchung aus Pap-Abstrich und HPV-Test (Test auf Humane Papillomviren)
30 Jahre jährliche Früherkennung von Brustkrebs:
- Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
- Inspektion und Abtasten der Brust und der örtlichen Lymphknoten (Achselhöhlen)
- Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust
35 Jahre alle zwei Jahre Früherkennung von Hautkrebs:
- Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
- Untersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten
Weitere Informationen unter: www.hautkrebs-screening.de
50 bis 75 Jahre alle zwei Jahre Mammographie-Screening:
- Schriftliche Einladung zur Untersuchung
- Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
- Röntgen-Untersuchung (Mammographie) der Brust
- Befundmitteilung innerhalb von sieben Werktagen Weitere Informationen unter: www.mammo-programm.de
50 Jahre Früherkennung von Darmkrebs:
- Beratung zum Darmkrebs-Früherkennungsprogramm
- Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl
55 Jahre Früherkennung von Darmkrebs:
- entweder zwei Darmspiegelungen im Abstand von mindestens zehn Jahren (jede ab dem Alter von 65 Jahren durchgeführte Darmspiegelung zählt als zweite Darmspiegelung)
- oder Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl alle zwei Jahre
Jeder Untersuchung müssen die Mitteilung der Befunde und eine Beratung nachfolgen.
(Stand: 01. Juli 2024)
Bei Männern
35 Jahre alle zwei Jahre Früherkennung von Hautkrebs
- Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
- Untersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten
Weitere Informationen unter: www.hautkrebs-screening.de
45 Jahre jährliche Früherkennung von Prostatakrebs:
- Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
- Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
- Tastuntersuchung der Prostata vom Enddarm aus
- Tastuntersuchung der örtlichen Lymphknoten
50 Jahre Früherkennung von Darmkrebs:
- Beratung zum Darmkrebs-Früherkennungsprogramm
- entweder zwei Darmspiegelungen im Abstand von mindestens zehn Jahren (jede ab dem Alter von 65 Jahren durchgeführte Darmspiegelung zählt als zweite Darmspiegelung)
- oder jährlicher Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl
55 Jahre solange noch keine Darmspiegelung in Anspruch genommen wurde:
- Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl alle zwei Jahre
Jeder Untersuchung müssen die Mitteilung der Befunde und eine Beratung nachfolgen.
(Stand: 01. Juli 2024)
Vorsorgepass zur Früherkennung von Krebs
Unser Vorsorgepass zur Früherkennung von Krebs gibt einen Überblick über das aktuelle gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm zum 01.01.2020 sowie über weitere medizinisch sinnvolle Untersuchungen. Zudem bietet er den Versicherten und Mediziner*innen die Möglichkeit, die Teilnahme an den Krebsfrüherkennungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren und erinnert gleichzeitig an den nächsten Untersuchungstermin.
Der Vorsorgepass für Frauen und für Männer ist kostenfrei erhältlich, kann aber satzungsgemäß nur an Empfänger in Niedersachsen versandt werden. Die maximale Bestellmenge beträgt 200 Exemplare.
- Vorsorgepass zur Früherkennung von Krebs bei Frauen
- Vorsorgepass zur Früherkennung von Krebs bei Männern
Nutze die Chance
Checke dich selbst!
Je früher eine Krebserkrankung erkannt wird, desto größer sind die Chancen auf eine Heilung.
Insbesondere bei Hautkrebs, bei Brustkrebs und bei Hodenkrebs können durch eine regelmäßige Selbstuntersuchung frühzeitig Veränderungen festgestellt werden. Dadurch werden die Heilungschancen deutlich verbessert und das Risiko für schwere Verläufe wird gesenkt.
Mache die Checks regelmäßig. Solltest du etwas Ungewöhnliches sehen oder ertasten, vereinbare ohne Zögern einen Termin bei einem Arzt.
Die Flyer zur Selbstuntersuchung können kostenlos hier bestellt werden.
Hautkrebs
Untersuche deine Haut einmal im Monat – am Besten vor einem Spiegel oder zusammen mit einer Vertrauensperson, damit du Veränderungen gut erkennen kannst.
Nutze ab 35 Jahren alle zwei Jahre die gesetzliche Früherkennungsuntersuchung von Hautkrebs bei einem Hautarzt oder Hausarzt.
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Brustkrebs
Untersuche deine Brust einmal im Monat – idealerweise eine Woche nach Beginn deiner Regelblutung.
Nutze ab 30 Jahren jährlich die gesetzliche Früherkennungsuntersuchung von Brustkrebs bei deinem Gynäkologen.
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Hodenkrebs
Für Hodenkrebs gibt es keine gesonderte Früherkennungsuntersuchung. Daher sollten alle Jungen und Männer von 14 bis 45 Jahren einmal im Monat ihre Hoden selbst untersuchen.
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Mehr InformationenHelfen Sie mit!
Spenden Sie Zuversicht
Bitte helfen Sie uns zu helfen! Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass erkrankte Menschen neuen Mut schöpfen und mit ihrer Lebenssituation so gut wie möglich umgehen.
Jede Spende hilft – ob einmalig oder regelmäßig.
Spendenkonto (Nord/LB Hannover)
IBAN: DE34250500000101027407
BIC: NOLADE2HXXX