Individuelle Prävention

Individuelle Prävention

Europäischer Kodex zur Krebsbekämpfung

Individuelle  Prävention

Die Kommission der Europäischen Union hat bereits 1987 eine europaweite Kampagne für einen gemeinsamen Kampf gegen den Krebs ins Leben gerufen. Dazu hat die Kommission auch einen Kodex mit Regeln zur Krebsvorbeugung und Krebsfrüherkennung verabschiedet. Experten sind überzeugt, dass sich durch die Einhaltung dieser Regeln die Zahl der krebsbedingten Todesfälle deutlich senken lässt:

Rauchen Sie nicht

Verzichten Sie auf jeglichen Konsum von Tabak-produkten, E-Zigaretten und Vapes. Wenn Sie rauchen, sollten Sie damit aufhören.

Leben und arbeiten Sie in einer rauchfreien Umgebung

Auch Personen, die zum Beispiel am Arbeitsplatz oder im Privatleben passiv Zigarettenrauch ausgesetzt sind, haben ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko. Nutzen Sie Ihr Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.

Halten Sie ein gesundes Körpergewicht

Essen Sie möglichst wenig Lebensmittel mit hohem Kalorien-, Zucker-, Fett- und Salzgehalt.

Vermeiden Sie Sie möglichst Getränke mit hohem Zuckergehalt. Trinken Sie hauptsächlich Wasser und ungesüßte Getränke.

Bewegen Sie sich täglich

Bewegen Sie sich regelmäßig im Alltag. Verbringen Sie möglichst wenig Zeit im Sitzen.

Ernähren Sie sich ausgewogen

und gesund

Setzen Sie vor allem Vollkornprodukte, Gemüse, Hülsenfrüchte und Obst auf Ihren täglichen Speiseplan. Essen Sie möglichst wenig rotes Fleisch und vermeiden Sie verarbeitetes Fleisch.

Verzichten Sie auf

Alkohol

Der Konsum von Alkohol erhöht das Krebsrisiko. Selbst kleine Mengen schädigen das Erbgut, verändern den Hormonhaushalt und begünstigen Entzündungen.

Schützen Sie sich vor übermäßiger Sonneneinstrahlung.

Zu viel Sonnenstrahlung begünstigt die Entstehung von Hautkrebs. Achten Sie, insbesondere bei Kindern, auf Sonnenschutz- maßnahmen wie Schatten aufsuchen, sonnengerechte Kleidung und das Eincremen mit hohem Lichtschutzfaktor.

Schützen Sie sich am Arbeitsplatz vor krebserregenden Stoffen

Informieren Sie sich über Krebsrisikofaktoren bei der Arbeit und verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber, dass er Sie davor schützt.

Befolgen Sie stets die Gesundheits- und Arbeitsschutzanweisungen an Ihrem Arbeitsplatz.

Halten Sie die Belastung durch Radon zu Hause gering

Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas in der Erde. Es ist neben dem Rauchen eine weitere Ursache für Lungenkrebs. Je nach Urangehalt des Bodens gibt es in einigen Wohnhäusern hohe Radonkonzentrationen. Um die Radonbelastung möglichst gering zu halten wird regelmäßiges Lüften und Staubwischen empfohlen.

Stillen Sie - wenn möglich - Ihr Baby

Stillen kann Ihr Brustkrebsrisiko senken. Stillen Sie daher Ihr Baby, wenn Sie können, so lange wie möglich.

Wenden Sie eine Hormonersatztherapie in den Wechseljahren maßvoll an

Wenn Sie sich nach einer ausführlichen Beratung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt für eine Hormonersatztherapie (gegen Wechseljahrsbeschwerden) entscheiden, sollten Sie die Anwendung auf einen möglichst kurzen Zeitraum beschränken.

Lassen Sie Ihre Kinder gegen Hepatitis-B und HPV impfen.

Die chronische Hepatitis B ist eine der wichtigsten Risikofaktoren für Leberkrebs.

Infektionen mit Humanen Papillomaviren (HPV) sind der wichtigste Risikofaktor für die Entstehung von Gebärmutterhals-, Penis- und Analkrebs sowie Kopf-Hals-Tumoren.

Gehen Sie regelmäßig zur Krebsfrüherkennungs-untersuchung

Durch bestimmte Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen können manche Krebsarten in einem Stadium erkannt werden, in dem eine heilende Therapie noch möglich ist. Bei den meisten Krebsarten gilt: Je früher die Therapie beginnt, desto besser sind die Heilungschancen.

Reduzieren Sie aktiv die Belastung durch Luftverschmutzung

Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, gehen Sie zu Fuß oder fahren Sie mit dem Fahrrad, anstelle des Autos.

Heizen Sie Ihr Zuhause nicht mit Brennstoffen wie Kohle oder Holz.

Gehen Sie regelmäßig zur Krebsfrüh-erkennungs-untersuchung

Durch bestimmte Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen können manche Krebsarten in einem Stadium erkannt werden, in dem eine heilende Therapie noch möglich ist. Bei den meisten Krebsarten gilt: Je früher die Therapie beginnt, desto besser sind die Heilungschancen.

Gehen Sie regelmäßig zur Krebs-früherkennungsuntersuchung

Durch bestimmte Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen können manche Krebsarten in einem Stadium erkannt werden, in dem eine heilende Therapie noch möglich ist. Bei den meisten Krebsarten gilt: Je früher die Therapie beginnt, desto besser sind die Heilungschancen.

Gesetzliche Früherkennung

Je früher Krebs erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen.

Krebsfrüherkennungsprogramme gehören deshalb zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Für die Teilnahme am gesetzlichen Früherkennungsprogramm fallen für Versicherte keine Kosten an. Die Früherkennungsuntersuchungen werden durch die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt.

20 Jahre jährliche Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs:

  • Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
  • Inspektion des Muttermundes
  • Gynäkologische Tastuntersuchung
  • 20 bis 34 Jahre Pap-Abstrich (Gewebeabstrich und Untersuchung auf Zellveränderungen)
  • ab 35 Jahren alle drei Jahre Kombinationsuntersuchung aus Pap-Abstrich und HPV-Test (Test auf Humane Papillomviren)

30 Jahre jährliche Früherkennung von Brustkrebs:

  • Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
  • Inspektion und Abtasten der Brust und der örtlichen Lymphknoten (Achselhöhlen)
  • Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust

35 Jahre alle zwei Jahre Früherkennung von Hautkrebs:

  • Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
  • Untersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten
    Weitere Informationen unter: www.hautkrebs-screening.de

50 bis 75 Jahre alle zwei Jahre Mammographie-Screening:

  • Schriftliche Einladung zur Untersuchung
  • Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
  • Röntgen-Untersuchung (Mammographie) der Brust
  • Befundmitteilung innerhalb von sieben Werktagen Weitere Informationen unter: www.mammo-programm.de

50 Jahre Früherkennung von Darmkrebs:

  • Beratung zum Darmkrebs-Früherkennungsprogramm
  • entweder zwei Darmspiegelungen im Abstand von mindestens zehn Jahren (jede ab dem Alter von 65 Jahren durchgeführte Darmspiegelung zählt als zweite Darmspiegelung)
  • oder Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl alle zwei Jahre
  • Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen.

50 bis 75 Jahre jährliche Früherkennung von Lungenkrebs

  • Für starke Raucherinnen gezielte Anamnese zum Zigarettenkonsum
  • Niedrigdosis-Computer-Tomografie (Niedrigdosis CT)

Jeder Untersuchung müssen die Mitteilung der Befunde und eine Beratung nachfolgen.

(Stand: 01. April 2026)

35 Jahre alle zwei Jahre Früherkennung von Hautkrebs

  • Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
  • Untersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten
    Weitere Informationen unter: www.hautkrebs-screening.de

45 Jahre jährliche Früherkennung von Prostatakrebs:

  • Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
  • Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
  • Tastuntersuchung der Prostata vom Enddarm aus
  • Tastuntersuchung der örtlichen Lymphknoten

50 Jahre Früherkennung von Darmkrebs:

  • Beratung zum Darmkrebs-Früherkennungsprogramm
  • entweder zwei Darmspiegelungen im Abstand von mindestens zehn Jahren (jede ab dem Alter von 65 Jahren durchgeführte Darmspiegelung zählt als zweite Darmspiegelung)
  • oder Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl alle zwei Jahre
  • Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen.

50 bis 75 Jahre jährliche Früherkennung von Lungenkrebs

  • Für starke Raucher gezielte Anamnese zum Zigarettenkonsum
  • Niedrigdosis-Computer-Tomografie (Niedrigdosis CT)

Jeder Untersuchung müssen die Mitteilung der Befunde und eine Beratung nachfolgen.

(Stand: 01. April 2026)

Vorsorgepass zur Früherkennung von Krebs

Unser Vorsorgepass zur Früherkennung von Krebs gibt einen Überblick über das aktuelle gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm zum 01.01.2020 sowie über weitere medizinisch sinnvolle Untersuchungen. Zudem bietet er den Versicherten und Mediziner*innen die Möglichkeit, die Teilnahme an den Krebsfrüherkennungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren und erinnert gleichzeitig an den nächsten Untersuchungstermin.

Der Vorsorgepass für Frauen und für Männer ist kostenfrei erhältlich, kann aber satzungsgemäß nur an Empfänger in Niedersachsen versandt werden. Die maximale Bestellmenge beträgt 200 Exemplare.

zur Bestellung

Nutze die Chance

Checke  dich  selbst!

Je früher eine Krebserkrankung erkannt wird, desto größer sind die Chancen auf eine Heilung.

Insbesondere bei Hautkrebs, bei Brustkrebs und bei Hodenkrebs können durch eine regelmäßige Selbstuntersuchung frühzeitig Veränderungen festgestellt werden. Dadurch werden die Heilungschancen deutlich verbessert und das Risiko für schwere Verläufe wird gesenkt.

Mache die Checks regelmäßig. Solltest du etwas Ungewöhnliches sehen oder ertasten, vereinbare ohne Zögern einen Termin bei einem Arzt.

Die Flyer zur Selbstuntersuchung können kostenlos hier bestellt werden.

Hautkrebs

Untersuche deine Haut einmal im Monat – am Besten vor einem Spiegel oder zusammen mit einer Vertrauensperson, damit du Veränderungen gut erkennen kannst.

Nutze ab 35 Jahren alle zwei Jahre die gesetzliche Früherkennungsuntersuchung von Hautkrebs bei einem Hautarzt oder Hausarzt.

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Untersuche deine Brust einmal im Monat – idealerweise eine Woche nach Beginn deiner Regelblutung.

Nutze ab 30 Jahren jährlich die gesetzliche Früherkennungsuntersuchung von Brustkrebs bei deinem Gynäkologen.

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Für Hodenkrebs gibt es keine gesonderte Früherkennungsuntersuchung. Daher sollten alle Jungen und Männer von 14 bis 45 Jahren einmal im Monat ihre Hoden selbst untersuchen.

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Helfen Sie mit!

Spenden Sie Zuversicht

Bitte helfen Sie uns zu helfen! Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass erkrankte Menschen neuen Mut schöpfen und mit ihrer Lebenssituation so gut wie möglich umgehen.

Jede Spende hilft – ob einmalig oder regelmäßig.

Spendenkonto (Nord/LB Hannover)

Niedersächische Krebsgesellschaft e. V.

IBAN: DE34 2505 0000 0101 0274 07
BIC: NOLADE2HXXX