Forschen &
Fördern
Förderpreis der Krebsgesellschaft
Ausgezeichnete Projekte
Die Niedersächsische Krebsgesellschaft schreibt jährlich einen mit 5.000 Euro dotierten Förderpreis aus. Mit dem Preis sollen keine wissenschaftlichen Arbeiten zu besonderen Forschungsaktivitäten ausgezeichnet werden, sondern Projekte, die Krebserkrankte in den Mittelpunkt stellen und einen Beitrag zu ihrer besseren Beratung, Betreuung und/oder Versorgung leisten.
Wer kann sich bewerben?
Um den Preis bewerben können sich Einzelpersonen, Vereinigungen, Initiativen, Selbsthilfe- und andere Gruppen, Organisationen und Institutionen aus Niedersachsen, die auf dem Gebiet der Versorgung von Menschen mit Krebserkrankungen tätig sind oder sich um Betroffene und/oder deren Angehörige kümmern.
Mit welchen Vorhaben kann man sich bewerben?
Der Preis wird vergeben für engagierte und patientenbezogene innovative Projekte, die sich mit folgenden Aspekten beschäftigen:
- Vermeidung der Entstehung von Krebs (Primärprävention)
- Verbesserung bzw. Erleichterung der Diagnostik von Krebs (z.B. Früherkennung)
- Fortschritte in der Therapie von Krebs und bei der Vermeidung von Nebenwirkungen
- Begleitung von Krebspatientinnen und Krebspatienten während der Therapie (z.B. Ernährung, Sport, Psychoonkologische Beratung, Sozialberatung, Psychotherapie)
- Hilfe bei der Krankheitsbewältigung für Betroffene und Angehörige
- Rückkehr in den Berufs- und Lebensalltag
Die Projekte müssen nicht abgeschlossen sein; bei noch laufenden Projekten müssen allerdings erste Ergebnisse und Erfahrungswerte vorliegen.
Was ist zu beachten?
Mit dem im Rahmen dieser Bewerbung eingereichten Projekt darf nicht gleichzeitig eine Bewerbung um einen anderen Preis erfolgen oder bereits erfolgt sein.
Was ist einzureichen?
- Allgemein verständliche Beschreibung des Projektes mit Ergebnissen (max. eine Seite DIN A 4); soweit vorhanden: Flyer, Presseveröffentlichungen, für das Projekt relevante Publikationen
- Beruflicher Lebenslauf der oder des Projektverantwortlichen
- Zusammenstellung der Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Kooperationspartnerschaften und Projektbeteiligten
- Zusammenstellung der evtl. für das Projekt erhaltenen Förderungen und Finanzierungen
Wo und bis wann ist die Bewerbung einzureichen?
Die Bewerbung ist jeweils bis zum 30. September des Jahres formlos digital über service@nds-krebsgesellschaft.de möglich. Eine Version ist postalisch einzureichen bei:
Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V.
Königstraße 27
30175 Hannover
Wer entscheidet über die Vergabe des Förderpreises?
Über die Vergabe des Förderpreises entscheidet unser Vorstand. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Falls Sie Fragen zu unserem Förderpreis haben, wenden Sie sich gern an unsere Geschäftsstellenleiterin, Svenja Schophaus.
Unsere Preisträger*innen der letzten Jahre finden Sie hier.
Für Krebsselbsthilfegruppen und -beratungsstellen
Wir fördern Krebsselbsthilfegruppen
Wir fördern Krebsselbsthilfegruppen
In Niedersachsen gibt es rund 132 Krebsselbsthilfegruppen, die überwiegend in bundes- und landesweiten Verbänden organisiert sind. In Krebsselbsthilfegruppen können Krebserkrankte Rat und Hilfe bei anderen Betroffenen finden, von deren Erfahrungen lernen und offene Gespräche führen.
Uns ist es ein wichtiges Anliegen, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Krebsselbsthilfegruppen in ganz Niedersachsen zu pflegen und zu fördern. Wenn Sie Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gern an.
Seit 2009 veranstaltet die Niedersächsische Krebsgesellschaft einmal jährlich in Zusammenarbeit mit einer Krebsselbsthilfegruppe aus Niedersachsen eine Tagung für die Selbsthilfegruppen-Leitungen. 2024 fand die Tagung in Salzgitter statt.
Die nächste Krebsselbsthilfe-Tagung findet 2025 statt und befindet sich in Planung.
Finanzielle Förderung: Krebsselbsthilfegruppen
Die Niedersächsische Krebsgesellschaft erhält anteilig finanzielle Mittel über das Niedersächsische Sozialministerium und Deutsche Rentenversicherungsträger für die Unterstützung der Krebsselbsthilfe in Niedersachsen.
Um Fördermittel zu erhalten, ist bei der Niedersächsischen Krebsgesellschaft ein entsprechender Antrag bis zum 28.02. das laufende Jahr zu stellen. Für erhaltene Landesmittel ist jährlich ein geprüfter Verwendungsnachweis bei der Niedersächsischen Krebsgesellschaft einzureichen.
Haben Sie Fragen zur finanziellen Unterstützung Ihrer Krebsselbsthilfegruppe? Unsere Geschäftsstellenleitung, Svenja Schophaus, hilft Ihnen gerne weiter.
Die Antragsunterlagen finden Sie hier:
Finanzielle Förderung: Krebsberatungsstellen
Die Niedersächsische Krebsgesellschaft erhält anteilig finanzielle Mittel über das Niedersächsische Sozialministerium und Deutsche Rentenversicherungsträger für die finanzielle Unterstützung der Krebsberatungsstellen in Niedersachsen, die keine GKV-Förderung erhalten.
Um Fördermittel zu erhalten, ist bei der Niedersächsischen Krebsgesellschaft ein entsprechender Antrag bis zum 28.02.für das laufende Jahr zu stellen. Für erhaltene Landesmittel ist jährlich ein geprüfter Verwendungsnachweis bei der Niedersächsischen Krebsgesellschaft einzureichen.
Haben Sie Fragen zur finanziellen Unterstützung Ihrer Krebsberatungsstelle? Unsere Geschäftsstellenleitung, Svenja Schophaus, hilft Ihnen gerne weiter.
Die Antragsunterlagen finden Sie hier:
Forschungsförderung der Krebsgesellschaft
Wir fördern Krebsforschung
Wir blicken auf eine langjährige Tradition in der Förderung innovativer Forschungsprojekte im Bereich der Onkologie und Psychoonkologie. Zukünftig planen wir die Krebsversorgungsforschung zu unterstützen. Weitere Informationen zu den Fördermodalitäten werden folgen.
Helfen Sie mit!
Spenden Sie Zuversicht
Bitte helfen Sie uns zu helfen! Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass erkrankte Menschen neuen Mut schöpfen und mit ihrer Lebenssituation so gut wie möglich umgehen.
Jede Spende hilft – ob einmalig oder regelmäßig.
Spendenkonto (Nord/LB Hannover)
IBAN: DE34250500000101027407
BIC: NOLADE2HXXX