Niedersächsische
Krebsstiftung
Stiften - Forschen - Leben
Die Niedersächsische Krebsstiftung
Die Niedersächsische Krebsstiftung ist eine Treuhandstiftung in Verwaltung der Niedersächsischen Krebsgesellschaft e.V. Sie ist vom Finanzamt Hannover-Nord als gemeinnützig anerkannt. Stiftungszwecke sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege auf dem Gebiet der Krebserkrankungen.
Die Erträge aus Vermögensanlage fließen in die gemeinnützigen Zwecke, das Stiftungskapital bleibt dauerhaft erhalten. Jährlich werden die Erträge ausgeschüttet. Somit wird die Arbeit der Stiftung auf lange Zeit gesichert.
Die Schirmherrschaft der Niedersächsischen Krebsstiftung hat der Frontmann der international erfolgreichen deutschen Rockband, Klaus Meine, übernommen.
Die Niedersächsische Krebsstiftung fokussiert sich auf zwei Förderschwerpunkte:
- Prävention und Aufklärung über Krebserkrankungen
- Förderung der Krebsforschung und Qualitätssicherung
Weitere Aufgaben sind:
- Beratung und Information zur Unterstützung von Krebspatienten und ihren Angehörigen
- Unterstützung von Krebsselbsthilfegruppen und Krebsberatungsstellen
Durch die Förderung von Projekten und Forschungsvorhaben sollen diese Ziele verwirklicht werden.
Klaus Meine
Schirmherr der Niedersächsischen Krebsstiftung
Seit 2012 engagiert sich der Frontmann der international erfolgreichen deutschen Rockband Scorpions, Klaus Meine, als Schirmherr der Niedersächsischen Krebsstiftung im Kampf gegen Krebserkrankungen. Besonders am Herzen liegt ihm die Aufklärung der Bevölkerung zu Möglichkeiten der Früherkennung und Präventionsmaßnahmen, denn je früher Krebs erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen.
Das Organ der Niedersächsischen Krebsstiftung ist das Kuratorium. Es besteht zurzeit aus vier Mitgliedern:
Vorsitz
Dr. med. Peter N. Meier, FASGE
Facharzt für Innere Medizin, Gastroenterologie und Proktologie
Stellvertretender Vorsitz
PD Dr. med. Hartmut Kirchner
Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin
Thomas Decker
Hanna Kreisel-Liebermann
Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig.
Nachfolgend können Sie die Satzung der Niedersächischen Krebsstiftung einsehen.
Die Niedersächsische Krebsstiftung ist vom Finanzamt Hannover-Nord als gemeinnützig anerkannt. Hier können Sie den aktuellen Freistellungsbescheid einsehen.
Die Niedersächsische Krebsstiftung ist eine Treuhandstiftung in Verwaltung der Niedersächsischen Krebsgesellschaft e.V. Sie ist vom Finanzamt Hannover-Nord als gemeinnützig anerkannt. Stiftungszwecke sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege auf dem Gebiet der Krebserkrankungen.
Die Erträge aus Vermögensanlage fließen in die gemeinnützigen Zwecke, das Stiftungskapital bleibt dauerhaft erhalten. Jährlich werden die Erträge ausgeschüttet. Somit wird die Arbeit der Stiftung auf lange Zeit gesichert.
Die Schirmherrschaft der Niedersächsischen Krebsstiftung hat der Frontmann der international erfolgreichen deutschen Rockband, Klaus Meine, übernommen.
Die Niedersächsische Krebsstiftung fokussiert sich auf zwei Förderschwerpunkte:
- Prävention und Aufklärung über Krebserkrankungen
- Förderung der Krebsforschung und Qualitätssicherung
Weitere Aufgaben sind:
- Beratung und Information zur Unterstützung von Krebspatienten und ihren Angehörigen
- Unterstützung von Krebsselbsthilfegruppen und Krebsberatungsstellen
Durch die Förderung von Projekten und Forschungsvorhaben sollen diese Ziele verwirklicht werden.
Klaus Meine
Schirmherr der Niedersächsischen Krebsstiftung
Seit 2012 engagiert sich der Frontmann der international erfolgreichen deutschen Rockband Scorpions, Klaus Meine, als Schirmherr der Niedersächsischen Krebsstiftung im Kampf gegen Krebserkrankungen. Besonders am Herzen liegt ihm die Aufklärung der Bevölkerung zu Möglichkeiten der Früherkennung und Präventionsmaßnahmen, denn je früher Krebs erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen.
Das Organ der Niedersächsischen Krebsstiftung ist das Kuratorium. Es besteht zurzeit aus vier Mitgliedern:
Vorsitz
Dr. med. Peter N. Meier, FASGE
Facharzt für Innere Medizin, Gastroenterologie und Proktologie
Stellvertretender Vorsitz
PD Dr. med. Hartmut Kirchner
Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin
Thomas Decker
Hanna Kreisel-Liebermann
Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig.
Nachfolgend können Sie die Satzung der Niedersächischen Krebsstiftung einsehen.
Die Niedersächsische Krebsstiftung ist vom Finanzamt Hannover-Nord als gemeinnützig anerkannt. Hier können Sie den aktuellen Freistellungsbescheid einsehen.
An dieser Stelle können Sie den aktuellen Tätigkeitsbericht der Niedersächsischen Krebsstiftung einsehen.
Das Kuratorium der Niedersächsischen Krebsstiftung hat sich im Jahr 2009 zu den „Grundsätzen guter Stiftungspraxis“ des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen bekannt. Durch die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung wird ein transparentes, uneigennütziges und wirkungsvolles Handeln der Stiftung gewährleistet.
Die Grundsätze guter Stiftungspraxis können Sie hier einsehen:
In Deutschland gibt es für gemeinnützige Organisationen keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten. Die „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ hat zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit leicht zugänglich machen sollte.
Die Niedersächsische Krebsstiftung beteiligt sich an der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ und verpflichtet sich damit zur Transparenz und Veröffentlichung der nachfolgenden Informationen:
1. Name, Sitz , Anschrift und Gründungsjahr
Niedersächsische Krebsstiftung c/o Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V., Königstraße 27, 30175 Hannover
Gründungsjahr: 2009
Ansprechpartnerin: Svenja Schophaus
E-Mail: schophaus@nds-krebsstiftung.de
Tel. 0511-3885262
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Satzung:
Nachfolgend können Sie die Satzung der Niedersächischen Krebsstiftung einsehen.
Satzung Niedersächsische Krebsstiftung
Die Niedersächsische Krebsstiftung ist vom Finanzamt Hannover-Nord als gemeinnützig anerkannt.
Hier können Sie den aktuellen Freistellungsbescheid einsehen.
Angaben zu den Zielen:
Die Niedersächsische Krebsstiftung fokussiert sich auf zwei Förderschwerpunkte:
- Prävention und Aufklärung über Krebserkrankungen
- Förderung der Krebsforschung und Qualitätssicherung
Weitere Aufgaben sind:
- Beratung und Information zur Unterstützung von Krebspatienten und ihren Angehörigen
- Unterstützung von Krebsselbsthilfegruppen und Krebsberatungsstellen
Durch die Förderung von Projekten und Forschungsvorhaben sollen diese Ziele verwirklicht werden.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die Niedersächsische Krebsstiftung ist wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Sie dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO.
Aktueller Freistellungsbescheid
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Organ der Niedersächsischen Krebsstiftung ist das Kuratorium. Es besteht zurzeit aus fünf Mitgliedern:
Vorsitz
Dr. med. Peter N. Meier, FASGE
Facharzt für Innere Medizin, Gastroenterologie und Proktologie
Stellvertretender Vorsitz
PD Dr. med. Hartmut Kirchner
Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin
PD Dr. med. Hartmut Kirchner
Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin
Thomas Decker
Hanna Kreisel-Liebermann
Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig.
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
Die Kuratoriumsmitglieder sind ehrenamtlich tätig, hauptamtliches Personal gibt es nicht. Anfallende Arbeiten werden ggf. durch Mitarbeiter der Niedersächsischen Krebsgesellschaft e.V. (Treuhänder) erledigt.
7. Angaben zur Mittelherkunft
8. Angaben zur Mittelverwendung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2023
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
Die Niedersächsische Krebsstiftung wird im Rechts- und Geschäftsverkehr durch die Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. (Treuhänder) vertreten. Zudem ist die Niedersächsische Krebsstiftung mit der Niedersächsischen Krebsgesellschaft e.V. personell verbunden (vgl. § 7 der Stiftungssatzung).
10. Bedeutende Zuwendung
Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendungen mehr als 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet. Jährliche Zuwendungen, die mehr als 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gibt es nicht.
Zuletzt geförderte Projekte:
- Informationsstunden zur Krebsprävention in niedersächsischen Schulen in Kooperation mit der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung
- Zwei Vorträge der Niedersächsischen Krebsgesellschaft e.V. in 2024.
- Online-Kurs zu „Fatigue – Wege aus der Erschöpfung“ der Niedersächsischen Krebsgesellschaft e.V. in 2024.
- Kinodokumentarfilm „Pink Power“ über den Verein zur Förderung visueller Medien e.V.
Spenden und Zustiften
So können Sie helfen
Die Niedersächsische Krebsstiftung ist eine sehr junge Stiftung mit einem noch geringen Stiftungskapital und dementsprechend geringen Erträgen. Zur Verwirklichung ihrer Ziele werden Spenden und die Zinserträge des Stiftungsvermögens eingesetzt. Die Mittel werden nur für Projekte und Forschungsvorhaben im Land Niedersachsen verwendet.
Die Niedersächsische Krebsstiftung ist vom Finanzamt Hannover-Nord als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Zustiftungen sind daher steuerlich abzugsfähig. Entsprechende Zuwendungsbestätigungen werden auf Wunsch gern ausgestellt.
Das Kuratorium bedankt sich ganz herzlich bei allen, die die Niedersächsische Krebsstiftung durch Spenden und Zustiftungen unterstützen.
Ihre Spende hilft uns, nachhaltige Projekte in Niedersachsen zur Prävention und Früherkennung von Krebserkrankungen und zur Verbesserung der Lebenssituation von Krebserkrankten zu ermöglichen.
Spenden Sie auf das folgende Konto unter Angabe des Verwendungszwecks „Spende“:
Sparkasse Hannover
Kontonummer 910 210 284
BLZ 250 501 80
IBAN DE37 2505 0180 0910 2102 84
BIC SPKHDE2HXXX
Auch kleine Spenden tragen zur Verwirklichung unserer Ziele bei.
Wir danken Ihnen für die Unterstützung unserer Arbeit!
Die Niedersächsische Krebsstiftung ist vom Finanzamt Hannover-Nord als gemeinnützig anerkannt. Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Zuwendungsbestätigungen werden auf Wunsch ausgestellt.
Mit einer Zustiftung können Sie das Stiftungsvermögen und damit auch die Erträge für die Stiftungsarbeit erhöhen und langfristig sichern. Bereits ab einem Betrag von 5.000,00 Euro können Sie sich auf einmalige und nachhaltige Weise als Zustifter oder Zustifterin einbringen. Dies kann zu Lebzeiten oder in Form eines Vermächtnisses oder einer Erbschaft am Lebensende geschehen.
Im Falle einer Zustiftung geben Sie bitte unter Verwendungszweck den Hinweis „Zustiftung“ an.
Sparkasse Hannover
Kontonummer 910 210 284
BLZ 250 501 80
IBAN DE37 2505 0180 0910 2102 84
BIC SPKHDE2HXXX
Wir danken Ihnen für die Unterstützung unserer Arbeit!
Die Niedersächsische Krebsstiftung ist vom Finanzamt Hannover-Nord als gemeinnützig anerkannt. Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig. Zuwendungsbestätigungen werden auf Wunsch ausgestellt.
Ab einer Summe von 25.000,00 Euro kann in der Regel ein eigener Stiftungsfond oder auch eine Namensstiftung eingerichtet werden. Je nach den persönlichen Wünschen kann dieses Engagement unter dem eigenen Namen erfolgen und gezielt für einen bestimmten Zweck der Stiftung eingesetzt werden.
Sie haben Interesse an einer Namensstiftung oder einem Stiftungsfond?
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Svenja Schophaus
Telefon: 0511 3885262
E-Mail: schophaus@nds-krebsgesellschaft.de
Niemand setzt sich gern mit der eigenen Vergänglichkeit auseinander. Dennoch empfehlen wir, ein Testament zu schreiben und zu bestimmen, was mit dem eigenen Nachlass geschehen soll. Wenn Ihnen die Ziele unserer Stiftung am Herzen liegen, können Sie mit einem Vermächtnis oder einer testamentarischen Verfügung über Ihr eigenes Leben hinaus Gutes tun und langfristig die Arbeit der Niedersächsischen Krebsstiftung unterstützen.
Dabei fällt keine Erbschaftssteuer an, da die Niedersächsische Krebsstiftung gemeinnützig ist.
Sie benötigen weitere Informationen oder haben Fragen zu dieser besonderen Form des langfristigen Engagements?
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Svenja Schophaus
Telefon: 0511 3885262
E-Mail: schophaus@nds-krebsgesellschaft.de
Helfen Sie mit!
Spenden Sie Zuversicht
Bitte helfen Sie uns zu helfen! Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass erkrankte Menschen neuen Mut schöpfen und mit ihrer Lebenssituation so gut wie möglich umgehen.
Jede Spende hilft – ob einmalig oder regelmäßig.
Spendenkonto (Nord/LB Hannover)
IBAN: DE34250500000101027407
BIC: NOLADE2HXXX