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Gemeinsam  können  wir  viel  bewirken

Als Mitglied tragen Sie dazu bei, dass wir uns wirkungsvoll für die Belange von Krebserkrankten und ihren Angehörigen einsetzen können.

Je mehr Mitglieder unsere Arbeit tragen, desto wirkungsvoller sind wir. Die Niedersächsische Krebsgesellschaft hat aktuell etwa 250 Mitglieder. Darunter sind Einzelpersonen, Kommunen und Institutionen.

Mitgliedschaften sind für uns außerordentlich wichtig. Wir können uns umso wirkungsvoller für die Belange von Krebspatienten und ihren Angehörigen einsetzen, je mehr Mitglieder uns in unseren Zielsetzungen unterstützen. Eine Mitgliedschaft in der Niedersächsischen Krebsgesellschaft ist auch der Öffentlichkeit gegenüber ein Signal, das Ziel der Krebsbekämpfung in Niedersachsen aktiv zu unterstützen.

Bei der Mitgliedschaft in der Niedersächsischen Krebsgesellschaft wird unterschieden zwischen ordentlichen und fördernden Mitgliedern:

  • Ordentliche Mitglieder können Einzelpersonen, Behörden, Vereine, Körperschaften, öffentlich-rechtliche Anstalten und Organisationen sein, die sich auf dem Gebiet der Krebsbekämpfung betätigen oder an der Verwirklichung unserer Zwecke aktiv mitarbeiten bzw. unsere Ziele nachhaltig unterstützen. Die Mitgliedsbeiträge sind bewusst niedrig gehalten: ordentliche Einzelmitglieder zahlen einen jährlichen Mindestbeitrag von 10,00 Euro, ordentliche korporative Mitglieder einen jährlichen Mindestbeitrag von 80,00 Euro.
  • Zu fördernden Mitgliedern können sonstige Einzelpersonen, Körperschaften, Vereine und Organisationen werden. Sie bestimmen die Höhe ihres Beitrages nach eigenem Ermessen.

 

Eine Mitgliedschaft bei uns ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet unser Vorstand. Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen. 

Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft, dann kontaktieren Sie uns persönlich:

Martina Nuhn
Telefon: 0511 – 3885262
E-Mail: nuhn@nds-krebsgesellschaft.de

Als Mitglied tragen Sie dazu bei, dass wir uns wirkungsvoll für die Belange von Krebserkrankten und ihren Angehörigen einsetzen können.

Je mehr Mitglieder unsere Arbeit tragen, desto wirkungsvoller sind wir. Die Niedersächsische Krebsgesellschaft hat aktuell etwa 250 Mitglieder. Darunter sind Einzelpersonen, Kommunen und Institutionen.

Mitgliedschaften sind für uns außerordentlich wichtig. Wir können uns umso wirkungsvoller für die Belange von Krebspatienten und ihren Angehörigen einsetzen, je mehr Mitglieder uns in unseren Zielsetzungen unterstützen. Eine Mitgliedschaft in der Niedersächsischen Krebsgesellschaft ist auch der Öffentlichkeit gegenüber ein Signal, das Ziel der Krebsbekämpfung in Niedersachsen aktiv zu unterstützen.

Bei der Mitgliedschaft in der Niedersächsischen Krebsgesellschaft wird unterschieden zwischen ordentlichen und fördernden Mitgliedern:

  • Ordentliche Mitglieder können Einzelpersonen, Behörden, Vereine, Körperschaften, öffentlich-rechtliche Anstalten und Organisationen sein, die sich auf dem Gebiet der Krebsbekämpfung betätigen oder an der Verwirklichung unserer Zwecke aktiv mitarbeiten bzw. unsere Ziele nachhaltig unterstützen. Die Mitgliedsbeiträge sind bewusst niedrig gehalten: ordentliche Einzelmitglieder zahlen einen jährlichen Mindestbeitrag von 10,00 Euro, ordentliche korporative Mitglieder einen jährlichen Mindestbeitrag von 80,00 Euro.
  • Zu fördernden Mitgliedern können sonstige Einzelpersonen, Körperschaften, Vereine und Organisationen werden. Sie bestimmen die Höhe ihres Beitrages nach eigenem Ermessen.

 

Eine Mitgliedschaft bei uns ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet unser Vorstand. Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen. 

Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft, dann kontaktieren Sie uns persönlich:

Martina Nuhn
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