Unser onkologisches Reha- und Sozialberatungsangebot

Ihre persönliche Beratung

Im Anschluss an eine stationäre Behandlung, Chemotherapie und/oder einer Bestrahlung haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, eine Anschlussheilbehandlung (AHB) in Anspruch zu nehmen. Eine AHB kann nur über das Krankenhaus eingeleitet werden und muss innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Primärtherapie angetreten werden.

Innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Primärtherapie können Sie zusätzlich eine onkologische Nachsorgemaßnahme (Reha) beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist auf zwei Jahre verlängert werden. Für diese Rehabilitationsmaßnahmen nach der Krebsbehandlung übernehmen wir die Beratung von der Antragstellung bis zur Weiterleitung an den zuständigen Kostenträger und geben Auskunft über indikationsgerechte Kliniken.

Nachrangig nach anderen leistungsverpflichteten Kostenträgern kann sich die Niedersächsische Krebsgesellschaft an der Finanzierung der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme beteiligen. Familien mit einem krebskranken Kind können Zuschüsse für die Durchführung gemeinsamer Nachsorgemaßnahmen erhalten, damit auch die gesunden Familienmitglieder an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen können (entsprechend einer Empfehlung der Gesellschaft für pädiatrische Onkologie und Hämatologie).

Die Niedersächsische Krebsgesellschaft erhält Spenden, um Krebsbetroffene in Niedersachsen zu unterstützen. Ein Teil dieser Mittel fließt in einen Härtefonds, aus dem bedürftige Krebserkrankte eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 350 bis 500 Euro gewährt werden kann. Diese finanzielle Unterstützung löst die Bekleidungsbeihilfe ab und ist eine freiwillige Leistung und kann nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel gewährt werden. Voraussetzung für die Bewilligung dieser Unterstützung ist u.a. eine nachgewiesene finanzielle Bedürftigkeit und ein Wohnort in Niedersachsen. Wir beraten telefonisch, schriftlich, digital oder nach Terminvereinbarung auch persönlich in der Geschäftsstelle. Die Beratungen sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. Alle Beratungsangebote der Niedersächsischen Krebsgesellschaft sind in einem handlichen Flyer zusammengefasst.

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Ihre Beraterin:

Bettina Hallmann

Reha- und Sozialberaterin

Dienstag und Mittwoch
8.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
8.00 bis 13.30 Uhr

Kostenfrei erhältlich

Infomaterial

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Termine & Veranstaltungen

Zahlreiche Fragen entstehen

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Spenden Sie Zuversicht

Bitte helfen Sie uns helfen! Um unser Angebot für krebskranke Menschen und ihre Angehörigen und Freunde auch in Zukunft im vollen Umfang leisten zu können, brauchen wir Ihre Spende. 

Jede Spende hilft – ob einmalig oder regelmäßig.

Spendenkonto (Nord/LB Hannover)

IBAN: DE34250500000101027407
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