Unsere
Krebsberatung
Unsere Psychoonkologische Beratung
Unsere Psycho-onkologische Beratung
In allen Phasen der Erkrankung
Menschen, die an Krebs erkranken und auch ihre Familien und Freund*innen empfinden die Diagnose meist als Schock, das Leben verändert sich von einem Tag auf den anderen. Es fühlt sich an, als ob einem der Boden unter den Füßen weggezogen wird. Die Ärztinnen und Ärzte besprechen mit Ihnen die individuelle medizinische Behandlung und Therapie, doch viele persönliche Fragen, die für Sie ebenfalls von Bedeutung sind, bleiben oftmals offen. Je nach Lebenssituation und Phase der Erkrankung ergeben sich unterschiedliche Fragestellungen.
Hier setzt unser persönliches, psychoonkologisches Beratungsangebot an. Die Krankheit beeinflusst nicht nur das körperliche und psychische Wohlbefinden des erkrankten Familienmitgliedes, sondern hat Auswirkungen auf die ganze Familie. Auch Freundschaften, das Berufsleben sowie die finanzielle und soziale Situation sind dadurch meist beeinträchtigt.
In dieser, für Sie herausfordernden Lebensphase, bieten wir Ihnen und Ihren Angehörigen professionelle Unterstützung und Begleitung an – in allen Phasen der Erkrankung, in der Nachsorge und darüber hinaus.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen und beraten Sie gerne – nach Terminvereinbarung – bei uns persönlich in der Geschäftsstelle oder auch telefonisch, schriftlich und digital. Die Beratungen sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.
Ihre Beraterinnen:
Annette Schmidt
(Dipl.-Soz. päd.)
Psychoonkologin WPO
Montag und Donnerstag
8.00 bis 14.30 Uhr
Termin buchen
Natascha Androsch
(Mag. rer. nat.)
Psychologin, Psychoonkologin WPO
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
9.00 bis 11.45 Uhr
Dienstag
9.00 bis 16 Uhr
Termin buchen
Unsere onkologische Reha- und Sozialberatung
Unsere onkologische Reha- und Sozial-beratung
Klarheit im Blätterwald
Im Anschluss an eine stationäre Behandlung, Chemotherapie und/oder eine Bestrahlung haben Patient*innen die Möglichkeit, eine Anschlussheilbehandlung (AHB) in Anspruch zu nehmen. Eine AHB wird über das Krankenhaus oder über die niedergelassenen Radiolog*innen sowie die onkologischen Praxen (die an einer Klinik angegliedert sind), eingeleitet und muss innerhalb von zwei bis fünf Wochen nach Abschluss der Primärtherapie angetreten werden.
Vielleicht merken Sie im Laufe der Zeit, dass Sie nach wie vor unter den Nebenwirkungen der Krebsbehandlung leiden und möchten gerne eine weitere onkologische Reha beantragen. Diese sollte innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Primärtherapie beantragt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist auf zwei Jahre verlängert werden. Für diese Rehabilitationsmaßnahmen nach der Krebsbehandlung beraten wir Sie persönlich von der Antragstellung bis zur Weiterleitung an den zuständigen Kostenträger und geben kompetente Auskunft über indikationsgerechte Kliniken. Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten, helfen wir Ihnen bei dem Widerspruch.
Eine Krebserkrankung geht oft einher mit finanziellen Sorgen, die zusätzlich belasten. Nachrangig nach anderen leistungsverpflichteten Kostenträgern kann sich die Niedersächsische Krebsgesellschaft an der Finanzierung der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme beteiligen. Familien mit einem krebskranken Kind können Zuschüsse für die Durchführung gemeinsamer Nachsorgemaßnahmen erhalten, damit auch die gesunden Familienmitglieder an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen können (entsprechend einer Empfehlung der Gesellschaft für pädiatrische Onkologie und Hämatologie). Auch ein Zuschuss, in Form unserer Bekleidungsbeihilfe, kann im Rahmen einer onkologischen Rehabilitationsmaßnahme – bei Bedürftigkeit – ausgezahlt werden. Falls Sie finanzielle Sorgen haben, sprechen Sie uns vertrauensvoll an, wir beraten Sie persönlich zu weiteren finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, wie etwa Härtefonds oder Stiftungen.
Zudem beraten wir Sie bei Fragen der Wiedereingliederung, Schwerbehinderung, Erwerbsminderungsrente und vielen weiteren Punkten, die für Sie persönlich wichtig sind.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen und beraten Sie gerne – nach Terminvereinbarung – bei uns persönlich in der Geschäftsstelle oder auch telefonisch, schriftlich und digital. Die Beratungen sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.
Hier herunterladen:
Ihre Beraterin:
Bettina Hallmann
Reha- und Sozialberaterin
Dienstag und Mittwoch
8.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
8.00 bis 13.30 Uhr (nur Telefonberatung)
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Helfen Sie mit!
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Bitte helfen Sie uns zu helfen! Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass erkrankte Menschen neuen Mut schöpfen und mit ihrer Lebenssituation so gut wie möglich umgehen.
Jede Spende hilft – ob einmalig oder regelmäßig.
Spendenkonto (Nord/LB Hannover)
IBAN: DE34250500000101027407
BIC: NOLADE2HXXX