Initiative transparente

zivilgesellschaft

Initiative Transparente

Zivilgesellschaft

Verpflichtung zur Transparenz

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

In Deutschland gibt es bisher keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Um mehr Transparenz zu schaffen, hat die Initiative Transparente Zivilgesellschaft daher zehn wesentliche Kriterien definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit einfach zugänglich machen sollte. Zu diesen zählen unter anderem die Veröffentlichung der Satzung, die Nennung der wichtigsten Entscheidungsträger sowie Informationen über die Herkunft und Verwendung der Mittel.

Die Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. beteiligt sich an der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ und verpflichtet sich damit zur Transparenz und Veröffentlichung der nachfolgenden Informationen:

 

1. Name, Sitz , Anschrift und Gründungsjahr

 Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V., Königstraße 27, 30175 Hannover

Gründungsjahr: 1950

Ansprechpartnerin: Svenja Schophaus
E-Mail: schophaus@nds-krebsstiftung.de
Tel. 0511-3885262

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

zur Satzung

Angaben zu den Ziele und Aufgaben

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Die Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. ist wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Sie dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO.

aktueller Freistellungsbescheid

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

zum Vorstand

5. Tätigkeitsbericht

zum aktuellen Jahresbericht

6. Personalstruktur

Organigramm der Niedersächsischen Krebsgesellschaft (Stand 12.06.204)

7. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung

Mittelherkunft-Mittelverwendung 2023

8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

Die Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. ist Treuhänderin der Niedersächsischen Krebsstiftung und vertritt diese im Rechts- und Geschäftsverkehr. Zudem ist die Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. mit der Niedersächsischen Krebsstiftung personell verbunden (vgl. 7 der Stiftungssatzung).

Zur Satzung der Niedersächsischen Krebsstiftung

Die Niedersächsische Krebsgesellschaft ist Mitglied der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. in Berlin.

Zur DKG

9. Bedeutende Zuwendung

Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendungen mehr als 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet. Jährliche Zuwendungen, die mehr als 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gibt es nicht.

Helfen Sie mit!

Spenden Sie Zuversicht

Bitte helfen Sie uns zu helfen! Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass erkrankte Menschen neuen Mut schöpfen und mit ihrer Lebenssituation so gut wie möglich umgehen.

Jede Spende hilft – ob einmalig oder regelmäßig.

Spendenkonto (Nord/LB Hannover)

IBAN: DE34250500000101027407
BIC: NOLADE2HXXX