Initiative transparente
zivilgesellschaft
Verpflichtung zur Transparenz
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
In Deutschland gibt es bisher keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Um mehr Transparenz zu schaffen, hat die Initiative Transparente Zivilgesellschaft daher zehn wesentliche Kriterien definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit einfach zugänglich machen sollte. Zu diesen zählen unter anderem die Veröffentlichung der Satzung, die Nennung der wichtigsten Entscheidungsträger sowie Informationen über die Herkunft und Verwendung der Mittel.
Die Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. beteiligt sich an der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ und verpflichtet sich damit zur Transparenz und Veröffentlichung der nachfolgenden Informationen:
1. Name, Sitz , Anschrift und Gründungsjahr
Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V., Königstraße 27, 30175 Hannover
Gründungsjahr: 1950
Ansprechpartnerin: Svenja Schophaus
E-Mail: schophaus@nds-krebsstiftung.de
Tel. 0511-3885262
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Angaben zu den Ziele und Aufgaben
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. ist wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Sie dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO.
aktueller Freistellungsbescheid
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
Organigramm der Niedersächsischen Krebsgesellschaft (Stand 12.06.204)
7. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
Mittelherkunft-Mittelverwendung 2023
8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
Die Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. ist Treuhänderin der Niedersächsischen Krebsstiftung und vertritt diese im Rechts- und Geschäftsverkehr. Zudem ist die Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. mit der Niedersächsischen Krebsstiftung personell verbunden (vgl. 7 der Stiftungssatzung).
Zur Satzung der Niedersächsischen Krebsstiftung
Die Niedersächsische Krebsgesellschaft ist Mitglied der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. in Berlin.
9. Bedeutende Zuwendung
Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendungen mehr als 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet. Jährliche Zuwendungen, die mehr als 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gibt es nicht.
Helfen Sie mit!
Spenden Sie Zuversicht
Bitte helfen Sie uns zu helfen! Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass erkrankte Menschen neuen Mut schöpfen und mit ihrer Lebenssituation so gut wie möglich umgehen.
Jede Spende hilft – ob einmalig oder regelmäßig.
Spendenkonto (Nord/LB Hannover)
IBAN: DE34250500000101027407
BIC: NOLADE2HXXX