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  • Finanzielle Förderung von Krebsberatungsstellen

    Seit 1985 stellt das Niedersächsische Sozialministerium finanzielle Mittel für die Förderung von niedersächsischen Krebsberatungsstellen und Krebsselbsthilfegruppen zur Verfügung. Diese werden von der Niedersächsischen Krebsgesellschaft jährlich im Rahmen einer Projektförderung beantragt und nach einem bestimmten Schlüssel an die Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen vergeben.

    Um Fördermittel zu erhalten, ist bei der Niedersächsischen Krebsgesellschaft ein entsprechender Antrag zu stellen. Angesichts der begrenzten Mittel gibt es Höchstbeträge für die Förderung. Für erhaltene Landesmittel ist jährlich ein geprüfter Verwendungsnachweis bei der Niedersächsischen Krebsgesellschaft einzureichen.

    Haben Sie Fragen zur finanziellen Unterstützung Ihrer Krebsberatungsstelle? Unsere Geschäftsstellenleiterin, Svenja Schophaus, hilft Ihnen gerne weiter.

     

    Informationen zur finanziellen Förderung von Krebsberatungsstellen