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  • Onkologische Reha- und Sozialberatung


    Im Anschluss an eine stationäre Behandlung, Chemotherapie und/oder einer Bestrahlung haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, eine Anschlussheilbehandlung (AHB) in Anspruch zu nehmen. Eine AHB kann nur über das Krankenhaus eingeleitet werden und muss innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Primärtherapie angetreten werden.

    Innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Primärtherapie können Sie zusätzlich eine onkologische Nachsorgemaßnahme (Reha) beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist auf zwei Jahre verlängert werden. Für diese Rehabilitationsmaßnahmen nach der Krebsbehandlung übernehmen wir die Beratung von der Antragstellung bis zur Weiterleitung an den zuständigen Kostenträger und geben Auskunft über indikationsgerechte Kliniken.

    Nachrangig nach anderen leistungsverpflichteten Kostenträgern kann sich die Niedersächsische Krebsgesellschaft an der Finanzierung der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme beteiligen. Familien mit einem krebskranken Kind können Zuschüsse für die Durchführung gemeinsamer Nachsorgemaßnahmen erhalten, damit auch die gesunden Familienmitglieder an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen können (entsprechend einer Empfehlung der Gesellschaft für pädiatrische Onkologie und Hämatologie).

    In Verbindung mit einer bewilligten onkologischen Rehabilitationsmaßnahme oder auch einer Anschlussheilbehandlung kann die Niedersächsische Krebsgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung (Bekleidungsbeihilfe) von 300 Euro gewähren. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Niedersächsischen Krebsgesellschaft eingegangen sein. Dies gilt nur für Patienten, deren Wohnort in Niedersachsen liegt. Voraussetzung für die Bewilligung dieser Beihilfe ist nachgewiesene Bedürftigkeit.

    Wir beraten telefonisch, schriftlich, digital oder nach Terminvereinbarung auch persönlich in der Geschäftsstelle. Die Beratungen sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. Alle Beratungsangebote der Niedersächsischen Krebsgesellschaft sind in einem handlichen Flyer zusammengefasst.

    zur Bestellung

    Antrag auf eine finanzielle Unterstützung (Bekleidungsbeihilfe)
  • Ihre Beraterin:

    Bettina Hallmann
    Reha- und Sozialberaterin

    Dienstag und Mittwoch
    8.00 bis 15.30 Uhr

    Donnerstag
    8.00 bis 13.30 Uhr