Im Rahmen der onkologischen Rehaberatung bieten wir im Einzelfall eine finanzielle Unterstützung an.
Es besteht bei uns die Möglichkeit, anlässlich einer bewilligten Rehamaßnahme oder auch einer Anschlussheilbehandlung einen Antrag auf eine finanzielle Untersützung von 300 Euro zu stellen. Dies gilt nur für Patienten, deren Wohnort in Niedersachsen liegt. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Niedersächsischen Krebsgesellschaft eingegangen sein. Voraussetzung für die Bewilligung dieser Unterstützung ist nachgewiesene Bedürftigkeit. Außerdem benötigen wir folgende Unterlagen:
Wir möchten Sie bitten, dafür zu sorgen, dass sämtliche o.a. Unterlagen unbedingt dem ausgefüllten Antrag beiliegen, da sonst eine Bearbeitung des Antrages auf eine Bekleidungsbeihilfe nicht erfolgen kann. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass diese Beihilfe nur im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden kann. Diese Unterstützung ist eine freiwillige Leistung der Niedersächsischen Krebsgesellschaft, auf die keinerlei rechtliche Ansprüche besteht.
Antrag auf eine finanzielle Unterstützung (Bekleidungsbeihilfe)